1.Vetrag
Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder falls eine schriftliche Zusage aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2.Preisänderungen
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.
3. Rauchen
Unser Haus ist ein Nichtraucherhaus. Bei Zuwiderhandlung berechnen wir 100,00 € Reinigungskosten.
4. Anreise
Reservierte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung. Im Falle einer späteren Abreise ohne vorherige Absprache behält sich das Hotel das Recht vor, eine Tagesmiete in Höhe von 65 % des Zimmerpreises in Rechnung zu stellen.
5. Spätanreise
Sofern nicht ausdrücklich eine späte Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18:00 Uhr weiter zu vergeben.
6. Stornierung
Eine kostenfreie Stornierung von Zimmern ist bis 4 Wochen vor dem Anreisetermin möglich. Bei einer späteren Stornierung sind wir berechtigt 80 % des vereinbarten Zimmerpreises bzw. Arrangementpreises in Rechnung zu stellen. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
Bei Gruppenbuchungen (ab 15 Personen) gelten besondere Bedingungen: Eine kostenfreie Stornierung ist bis 4 Wochen vor Reiseantritt kostenfrei. Bei einer späteren Stornierung sind wir berechtigt 80 % des Preises in Rechnung zu stellen. Nach der Stornofrist fällt eine Anzahlung in Höhe von 70 % an (falls nicht anders vereinbart). Der Rest ist vor Ort zu begleichen oder nach Abreise auf Rechnung.
7.Anzahlung
Garantierte Buchungen: Angaben der Kreditkartendaten oder wahlweise Anzahlung (Banküberweisung) in Höhe von 70 %.
8. No show
Nimmt ein Gast das bestellte Zimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen nur tatsächliche Einsparungen des Betriebes abgesetzt werden. Die Einsparungen betragen bei Übernachtung Frühstück 10 % bei Pensionsvereinbarung (Halbpension) 30 % des vereinbarten Zimmerpreises. Kann der Hotelier das nicht in Anspruch genommene Zimmer weiter vermieten entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der Anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.